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Mietvertrag und AGB  
 

Mietvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ferienwohnung oder Gästezimmer FEWO-MH.DE

Zwischen den Vermieter

Rüdiger Mölls-Hüfing Graf-von-Hardenberg-Straße 4 46499 Hamminkeln Tel. 02852/5400

Und dem Mieter

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Wird folgender Mietvertrag geschlossen.

Mietgegenstand

Vermietet werden folgende Räume in der oben genannten Adresse im 1.OG Wohnküche, Bad, 3 Schlafräume, Dachterrasse und Flur, oder ein Gästezimmer. Die Räume sind komplett eingerichtet inkl. Bettwäsche, Küche mit Geschirr, Sitzgruppe mit 4 Stühlen und 2 Hocker, 2 Sofas mit Tisch, 3Schlafräume mit 5 Betten, großes Bad mit Dusche, Wanne und WC, Garderobe und Schränke. Das Gästezimmer hat 2 Betten und eine Sitzgruppe sowie Schränke.

Mietdauer

Die Räumlichkeiten werden vermietet (Ferienwohnung oder Gästezimmer)

Vom____________________________________________Bis___________________________________________________

Mietpreis

Pro Tag/Woche/Monat EUR __________ weitere Kosten________________________________________________________

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1.Buchung

Mit der Buchung die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder Email erfolgen kann, schließt der Gast verbindlich einen Beherbergungsvertrag ab. Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Dieser bedarf keiner schriftlichen Form. Bei Anreisen die 7 Tage nach der Buchung erfolgen, wird auf eine schriftliche Buchungsbestätigung verzichtet. Die Bestätigung kann in diesem Fall mündlich erfolgen. Die Buchung erfolgt durch den Gast auch für alle in der Buchung aufgeführten Personen. Der Buchende haftet für alle angemeldeten Personen.

2.Reservierung

Unverbindliche Reservierungen, die dem Gast zum Kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur mit ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine ausdrückliche Vereinbarung nicht getroffen worden, kommt automatisch ein Beherbergungsvertag zustande. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart worden so hat sich der Gast zu einem festen Zeitpunkt zu melden um zu buchen ansonsten entfällt jeglicher Anspruch.

3.Rücktritt

Ein Rücktritt (Stornierung) muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtantritt der Reise ohne Reiserücktrittserklärung der Gast zur vollen Bezahlung des Mietpreises verpflichtet bleibt. Wenn Sie 30 Tage vor Anreise von einer verbindlichen Buchung zurücktreten bzw. die Buchung nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, hat der Vermieter Anspruch auf volle Vergütung, abzüglich der anfallenden Aufwendungen in Höhe von 10%. Bei Stornierung, die in der Zeit zwischen Eingang der Buchungsbestätigung bis zum 30.Tag vor Reiseantritt erfolgen, sind 80% des Mietpreises zu zahlen.

4.Bezahlung

Nach erfolgter Buchung ist eine Anzahlung von 30% des Mietpreises zu Zahlen. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Werktagen nach Buchungseingang zu leisten. Die Frist beginnt mit Eingang der Buchungsbestätigung bei online Buchungen sofort. Sollte die Anzahlung aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, ist dies dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Erfolgt weder Anzahlung noch Benachrichtigung innerhalb von 7 Werktagen verweisen wir auf Punkt 3. Sollte die Anreise innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung erfolgen, kann mit der Zustimmung des Vermieters auf eine Anzahlung verzichtet werden. Die Bezahlung oder Restzahlung ist bei Anreise fällig. Zahlungen sind in Bar oder per Überweisung möglich ohne Abzug.

5.An-und Abreise

Die Anreise erfolgt am ersten gebuchten Tag in Absprache mit dem Vermieter und muss telefonisch angekündigt werden. Eine Anreise vor 16 Uhr ist nur in Absprache mit dem Vermieter möglich. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10Uhr zu räumen. Mit Zustimmung des Vermieters kann der Zeitpunkt des Vermieters verlegt werden. Der Vermieter hält sich vor eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.

6.Hausordnung

Wir bitten unsere Gäste nach Möglichkeit Hausschuhe o.ä. zu tragen, die Räume täglich gründlich zu lüften und in der Zeit von 22.00Uhr bis 8.00Uhr sich in Zimmerlautstärke zu verhalten. Alles benutzte in der Wohnung ordentlich und sauber zu verlassen und sparsam mit Strom und Heizung umzugehen. Hausrecht unter bestimmten Umständen kann es möglich sein, dass der Vermieter ohne Wissen des Mieters die Wohnung betreten muss. Die Wohnung ist in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu übergeben. Der Vermieter behält sich vor außergewöhnliche Verschmutzungen in Rechnung zu Stellen. Das Rauchen ist im Haus nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung fristlos zu Kündigen und räumen zu lassen und alle Folgeschädigungen an den Gast ohne Abzug weiterzugeben. Sollte es zu Schäden jeglicher Art in der Wohnung kommen, ist unverzüglich der Vermieter zu informieren. Der haftet für die vom ihn verursachten Schäden. Eltern haften für ihre Kinder. Bei Schäden, die vom Mieter verursacht wurden, die einem Totalschaden gleich kommen, hat dieser den vollen Wiederbeschaffungspreis zu zahlen. Sollte ein Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Versicherung Meldung zu machen. Dem Vermieter ist Name, Anschrift und Versicherungsnummer sowie Schadensnummer schriftlich mitzuteilen. Bei Schäden die dem Totalschaden gleich kommen, für welche eine Haftpflichtversicherung eintritt, ist vom Mieter die Differenz von der Versicherung bezahltem Zeitwert und dem Neuanschaffungspreis zu zahlen. Der Vermieter hält sich vor, im Streitfall auf Kosten des Schadensverursachers einen Gutachter zu bestellen. Für verlorene Schlüssel haftet der Mieter in voller Höhe für die ganze Schließanlage. Tiere sind in der Wohnung nur auf besondere Anfrage gestattet. Das Umstellen von Möbeln in der Wohnung, sowie das benutzen von freien Betten und deren Bettwäsche ist nicht erlaubt. Der Vermieter kann in diesem Fall zusätzliche Reinigungsgebühr verlangen. In der Ferienwohnung und im Flur und Treppenhaus ist die Hausordnung einzuhalten.

7.Mieter

Die Ferienwohnung darf nur von den im Mietvertrag aufgeführten Personen genutzt werden. Sollte die Wohnung von noch mehr als vereinbarten Personen genutzt werden wird dies in Rechnung gestellt. Die Höhe legt der Vermieter fest und behält sich vor den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zu räumen. Eine Überlassung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mieter erklärt sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Buchung. Der Gast kann den Vermieter nur am Amtsgericht Wesel verklagen. Der Gast hat auftretende Mängel zwecks Abstellung sofort zu melden.

8.Vermieter

Bei groben Verstößen gegen die AGB oder Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung für den Mieter besteht nicht. Klagen des Vermieters gegen den Gast erfolgen am sitzt des Vermieters, Amtsgericht Wesel. Der Vermieter haftet nicht für Leitungsstörungen.

9.Bankverbindungen und Steuernummer

Vermieter

Steuer Nr.130/5086/3288 DE263100458

KTO.______________________________ BLZ._________________________________ Bank_________________________

Mieter

Steuer Nr.

KTO.______________________________ BLZ._________________________________ Bank_________________________

10. Schlüssel

Der Mieter hat dem Gast folgende Schlüssel übergeben.

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11.Haftung

Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Berater für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

12.Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderungen des Vorstehenden Satzes.

13.Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich im Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit oder übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Anstelle von unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

14.Rechtswalt es findet deutsches Recht Anwendung

 

15.Unterschriften

Vermieter

 

Hamminkeln, den_______________________________________________________________________________________

 

Rüdiger Mölls-Hüfing_____________________________________________________________________________________

 

 

Mieter

 

Hamminkeln, den_______________________________________________________________________________________

 

Mieter________________________________________________________________________________________________